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Zeugenschutz

Gesetz zur administrativen Sicherstellung von Zeugen und gefährdeten Magiern (GASZM)


Im Rahmen des Reformprogramms führt Radd Pilgrim am XY ministerielle Maßnahmen ein, um die Identität von Zeugen und Informanten zu schützen. Das Gesetz zur administrativen Sicherstellung von Zeugen und gefährdeten Magiern (GASZM) dient grundsätzlich zwei verschiedenen Personengruppen: Jene, die eine in der Strafverfolgung sachdienliche Aussage machen ohne sich selbst zu belasten und jene, die selbst straffällig geworden sind.
Je nach Nützlichkeit der Aussage kann das Strafmaß gemindert werden und der Zeuge seine Strafmaßnahme unter Schutz absitzen.
Für Kronzeugen, die nicht selbst straffällig geworden sind, ist der Zeugenschutz grundsätzlich freiwillig. Voraussetzung für die Aufnahme in das Programm ist, dass die Aussage für die Strafverfolgung unabdingbar ist. Die ledigliche Sorge um das eigene Leben reicht nicht aus, um in das Programm aufgenommen zu werden. Der Minister verspricht jenen Zeugen die höchste Form von Schutz in allen Bereichen:
  • neue Identität
  • aufgearbeiteter und manipulierter Lebenslauf
  • finanzielle Absicherung
  • sichere Behausung, eventuell im Ausland
Üblicherweise muss der Kontakt zu Familie und Freunden abgebrochen werden, um die Maßnahme nicht zu riskieren. Unter Umständen kann der Minister von dieser Regel aber abweichen und auf Einzelschicksale Rücksicht nehmen.
Die Maßnahme wird beendet, wenn es zur Verurteilung jener kommt, die eine Gefährdung für den Zeugen dargestellt haben.


Es ist: 17.04.2026, 17:08